Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schäfer Yacht Charter
Stand: März 2025

1. Vermittlungsleistung

Schäfer Yacht Charter (nachfolgend „Vermittler“) vermittelt im Namen und auf Rechnung von Drittanbietern (nachfolgend „Charterunternehmen“) Charterverträge für Yachten.
Der Chartervertrag kommt ausschließlich zwischen dem Charterunternehmen und dem Kunden (nachfolgend „Charterer“) zustande.
Schäfer Yacht Charter ist nicht Vertragspartner des Chartervertrags und übernimmt keine Verantwortung für die Erbringung der vermittelten Charterleistung.

2. Buchung und Vertragsabschluss

Mit der Buchungsanfrage – über unsere Homepage oder auf anderem Wege – beauftragt der Charterer den Vermittler, ein konkretes Angebot eines Charterunternehmens zu übermitteln.
Ein verbindlicher Chartervertrag entsteht erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Charterunternehmens.
Die AGB des jeweiligen Charterunternehmens werden Bestandteil des Chartervertrags.

3. Zahlung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt im Auftrag des Charterunternehmens:
Eine Anzahlung ist innerhalb von fünf Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten.
Der Restbetrag ist spätestens sechs Wochen vor Charterbeginn fällig.
Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen für das Charterunternehmen entgegenzunehmen.

4. Pflichten des Charterers

Die Pflichten des Charterers – etwa hinsichtlich Führerscheinen, Nutzung, Sorgfalt, Schadensmeldung und Rückgabe der Yacht – ergeben sich ausschließlich aus dem Chartervertrag und den Bedingungen des jeweiligen Charterunternehmens.
Der Vermittler ist nicht für deren Inhalt oder Einhaltung verantwortlich, steht dem Charterer jedoch bei Rückfragen unterstützend zur Seite.

5. Rücktritt und Umbuchung

Ein Rücktritt vom Chartervertrag ist ausschließlich nach Maßgabe der Bedingungen des jeweiligen Charterunternehmens möglich.
Der Vermittler ist bemüht, im Falle einer Stornierung oder Umbuchung zwischen den Parteien zu vermitteln, kann aber keine Rückerstattung garantieren.
SYC empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- sowie Kautionsversicherung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Versicherungen

6. Haftung des Vermittlers

Schäfer Yacht Charter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen lediglich für:
– die ordnungsgemäße Vermittlung des Chartervertrags,
– und nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Eine Haftung für die Durchführung der vermittelten Charterleistung, für Mängel an der Yacht oder für Änderungen durch das Charterunternehmen ist ausgeschlossen.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsverhältnis gilt das Recht am Sitz des Vermittlers.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls der Sitz des Vermittlers.
Für Ansprüche aus dem Chartervertrag selbst gelten die Regelungen und der Gerichtsstand des jeweiligen Charterunternehmens.